TIPPS
Unsere Tipps für dich:
1. Antrag auf Fahrerlaubnis beim Straßenverkehrsamt.
2. Schnell zum Erfolg!
3. Wann kann ich mit der Führerscheinausbildung in der Fahrschule beginnen?
4. Wie viele Theorieunterrichte brauche ich?
5. Wann kann man mit Fahrstunden beginnen?
6. Macht es Sinn vor der ersten Fahrstunde auf einem Übungsplatz zu trainieren?
7. Wieviele Fahrstunden benötigt man heutzutage ungefähr?
8. Kann man seine Theorieprüfung auch auf Fremdsprachen ablegen?
9. Wie viel kostet eine Führerscheinausbildung heutzutage insgesamt?
10. Kann man den Führerschein auch irgendwie finanzieren bzw. Abbezahlen?
11. Finanziert das Arbeitsamt eventuell den Führerschein?
12. Wie lange darf man für eine Fahrausbildung benötigen?
13. Was geschieht wenn der Antrag auf Fahrerlaubnis verfällt weil ich zu lange brauche?
14. Was geschieht wenn ich in der Fahrstunde einen Unfall habe?
15. Ist es möglich die Fahrschule zu wechseln wenn ich schon mit der Ausbildung begonnen habe?
16. Wann kann man frühestens seine Prüfungen ablegen?
17. Öffnungszeiten TÜV und des Straßenverkehrsamts
1. Antrag auf Fahrerlaubnis beim Straßenverkehrsamt:
Jeder Fahrschüler muss einen Antrag auf Fahrerlaubnis beim örtlichen
Straßenverkehrsamt stellen. Dafür braucht Ihr Folgende Unterlagen:
Nachweis über die Teilnahme an einem Kurs zu Sofortmaßnahmen am Unfallort
(kleiner 1. Hilfe-Kurs) Diese Kurse werden von den verschiedensten Organisationen
angeboten. Zum Beispiel vom Deutschen Roten Kreuz. Bei der Anmeldung in einer Fahrschule
bekommt Ihr aber auch immer einen Kursanbieter empfohlen. Die Bescheinigung die Euch
am Ende ausgestellt wird ist Euer Leben lang gültig!! Die Kosten für einen solchen Kurs belaufen
sich auf ca. 20 €. Ein Passfoto. Dieses lasst Ihr am besten von einem Fotografen machen
und nicht in einem Fotoautomaten!! Der Grund ist einfach: Dieses Passfoto muss bestimmte
Kriterien erfüllen um vom Amt anerkannt zu werden.
Euren Personalausweis.
Einen Sehtest. Diesen könnt Ihr bei jedem Optiker machen um festzustellen ob Ihr zum
Fahren eine Brille benötigt.
Wichtig: Der Sehtest für die Fahrerlaubnis darf nicht älter als ein halbes Jahr sein!! Kosten ca. 6 €
Einen Gesundheitsfragebogen. Diesen bekommt ihr in der
Fahrschule. Dieser soll sicherstellen, dass Ihr körperlich und geistig auch geeignet seid ein
Kraftfahrzeug führen zu können.
Diese Unterlagen müsst Ihr dann persönlich beim Straßenverkehrsamt abgeben. Leider
verlangt auch das Amt für die Bearbeitung ca. 50 €! Wichtig ist, dass Ihr diesen Antrag so
schnell wie möglich stellt! Es dauert nämlich ca. 4-6 Wochen bis die Behörden den Antrag
bearbeitet haben. Und erst wenn dieser Antrag fertig bearbeitet wieder in der Fahrschule vorliegt
könnt Ihr Eure Theorieprüfung bzw. Eure Praxisprüfung ablegen!
Der Antrag auf Fahrerlaubnis ist nur ein Jahr gültig!!! Wer es also innerhalb eines Jahres nicht
schafft zumindest seine Theorieprüfung zu bestehen hat sämtliche Bemühungen den
Führerschein zu bekommen umsonst auf sich genommen!! Besteht man seine Theorieprüfung
allerdings innerhalb dieser Frist so verlängert sich die Gültigkeit des Antrages um ein weiteres Jahr!
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2. Schnell zum Erfolg:
Als Erstes solltet Ihr Euch bewusst machen, dass es keinen Sinn ergibt sich in einer Fahrschule
anzumelden wenn man eigentlich gar nicht weiß wovon man die Fahrstunden eigentlich bezahlen
wird!! Nur einmal innerhalb von Wochen eine Fahrstunde nehmen zu können macht einfach wenig
Sinn weil zu lange Pausen zwischen den Fahrstunden den Lernerfolg natürlich verringern. Im Schnitt
sollte man schon einkalkulieren, dass man ungefähr 150 € bis 200 € pro Monat für Fahrstunden
übrig hat.
Auch wichtig ist, dass Ihr parallel zum Theorieunterricht schon anfangt die Prüfungsfragen zu
Hause zu üben. Nicht erst damit beginnen zu üben wenn Ihr eigentlich schon kurz davor steht
die Theorieprüfung ablegen zu wollen!! Denn das Trainieren der Theoriefragen nimmt Zeit in
Anspruch und ist eine reine Fleißaufgabe!!
Fangt nicht nur früh genug mit dem Üben für die Theorieprüfung an sondern beginnt bitte
auch nach ca. 6 Theorieunterrichten mit den Praxisfahrstunden. Die Erfahrungen und das
Erlernte aus den Praxisstunden wird Euch nämlich ganz sicher nützlich sein um auch die
theoretischen Fragen viel einfacher beantworten zu können!!
Kurz gesagt: Versucht bitte alle Teilbereiche der Fahrausbildung miteinander zu kombinieren!!
Den Theorieunterricht das üben der Prüfungsfragen zu Hause und auch die Praxisfahrstunden!!
Dann geht`s am schnellsten und bestimmt auch am einfachsten!!
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3. Wann kann ich mit der Führerscheinausbildung in der Fahrschule beginnen?
Frühestens ein halbes Jahr vor dem 18. bzw. 17. Geburtstag. Je nach dem
welche Fahrerlaubnis Ihr machen wollt. Entweder den ganz normalen
Führerschein ab 18 oder das begleitende Fahren
(sogenannter Führerschein ab 17)
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4. Wie viele Theorieunterrichte brauche ich?
Im Normalfall müsst Ihr 12 Grund- und 2 Klassen spezifische Theorieunterrichte besucht
haben. Bei Fahrschülern die schon eine andere Führerscheinklasse haben
(z.B. den 50er Rollerführerschein) reduzieren sich die Grundunterrichte auf die Hälfte.
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5. Wann kann man mit Fahrstunden beginnen?
Eigentlich wann man will! Aber so ca. nach 6-8 Theorieunterrichten ist es am sinnvollsten!
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6. Macht es Sinn vor der ersten Fahrstunde auf einem Übungsplatz zu trainieren?
Ja! Am Anfang, oder besser gesagt vor der ersten Fahrstunde ist so etwas nicht unbedingt schlecht. Nach mehreren Fahrstunden verliert der Übungsplatz allerdings seinen Sinn.
Denn das was sich dort Trainieren ließe könnt Ihr dann schon längst!
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7. Wieviele Fahrstunden benötigt man heutzutage ungefähr?
Vorausgesetzt man ist durchschnittlich talentiert benötigt man ungefähr
28-30 Fahrstunden (inklusive der Sonderfahrten) bis man Fit genug ist eine Praxisprüfung zu bestehen.
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8. Kann man seine Theorieprüfung auch auf Fremdsprachen ablegen?
Ja! Der TÜV bietet insgesamt 11 fremdsprachig übersetzte Prüfungsbögen
an. Sollte die gewünschte Fremdsprache nicht dabei sein gibt es noch die
Möglichkeit einer sogenannten Minidiskprüfung in sieben weiteren Sprachen
an.
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9. Wie viel kostet eine Führerscheinausbildung heutzutage insgesamt?
Ungefähr 1000 € bis 1500 €. Je nachdem wie viele Fahrstunden die Person
benötigt. Dies ist also individuell vom Talent abhängig!
Muss man Alles sofort bei der Anmeldung bezahlen?? Nein! Man bezahlt seine
Fahrstunden einfach dann wenn man sie fährt. Man kann also ein wenig steuern wie viele
Ausgaben man für den Führerschein pro Monat hat. Empfehlenswert ist es aber
ca. 150 € bis 200 € pro Monat ausgeben zu können!
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10. Kann man den Führerschein auch irgendwie finanzieren bzw. Abbezahlen?
Im Normalfall nein! Die Fahrschulen selber gewähren in der Regel keine
Kredite da die Fahrschulen Ihre laufenden Kosten decken müssen! Wenn Kredite
angeboten werden steht meist nicht die Fahrschule selbst, sondern eine Bank dahinter!
Diese berechnet bis zu 9,9% effektiven Jahreszins auf den Kredit, was ziemlich teuer ist!
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11. Finanziert das Arbeitsamt eventuell den Führerschein?
Im PKW- Bereich normalerweise nicht! Es sei denn man könnte nachweisen,
dass man mit dem Führerschein eine fest zugesagte Festanstellung bekommt.
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12. Wie lange darf man für eine Fahrausbildung benötigen?
Das ist Abhängig vom Antrag auf Fahrerlaubnis den man beim Straßenverkehrsamt
stellen muss. Dieser ist ein Jahr gültig. Innerhalb dieses Jahres muss man mindestens
seine Theorieprüfung bestanden haben. Wenn man dies schafft verlängert sich der Antrag
nochmals um ein Jahr bis man seine praktische Prüfung bestanden haben muss!
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13. Was geschieht wenn der Antrag auf Fahrerlaubnis verfällt weil ich zu lange brauche?
Alle besuchten Theorieunterrichte sowie eventuell absolvierte Sonderfahrten
verlieren ihre Gültigkeit! Mit andren Worten: Man fängt komplett von Vorne an!
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14. Was geschieht wenn ich in der Fahrstunde einen Unfall habe?
Dies geschieht äußerst selten! Und wenn es doch passiert sind es meist andere
Verkehrsteilnehmer schuld die zu wenig Rücksicht auf die Fahrschule genommen haben.
Aber egal wer Schuld hat. Der Fahrschüler ist über die Fahrschule versichert und der
Verantwortliche ist und bleibt der Fahrlehrer!
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15. Ist es möglich die Fahrschule zu wechseln wenn ich schon mit der Ausbildung begonnen habe?
Ja! Die Fahrschule ist verpflichtet Aufzeichnungen zu führen um bescheinigen
zu können welche Ausbildungsteile schon absolviert wurden. Man braucht
also nach einem Umzug oder ähnlichem nicht komplett von Vorne anzufangen.
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16. Wann kann man frühestens seine Prüfungen ablegen?
Die Theorieprüfung darf frühestens drei Monate und die Praxisprüfung frühestens
einen Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden
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17. Öffnungszeiten TÜV und des Straßenverkehrsamts
TÜV: Öffnungszeiten zur theoretischen Prüfung:
Dienstag: 14:15 Uhr -15:30 Uhr
Mittwoch: 16:30 Uhr - 18:00 Uhr
Donnerstag: 14:15 Uhr - 16:30 Uhr
Straßenverkehrsamt:
Montag: 7:45 Uhr - 15:00 Uhr
Dienstag: 7:45 Uhr - 15:00 Uhr
Mittwoch: 7:45 Uhr - 15:00 Uhr
Donnerstag: 7:45 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag: 7:45 Uhr - 11:30 Uhr
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