TIPPS

Unsere Tipps für dich:

1. Antrag auf Fahrerlaubnis beim Straßenverkehrsamt.
2. Schnell zum Erfolg!
3. Wann kann ich mit der Führerscheinausbildung in der Fahrschule beginnen?
4. Wie viele Theorieunterrichte brauche ich?
5. Wann kann man mit Fahrstunden beginnen?
6. Macht es Sinn vor der ersten Fahrstunde auf einem Übungsplatz zu trainieren?
7. Wieviele Fahrstunden benötigt man heutzutage ungefähr?
8. Kann man seine Theorieprüfung auch auf Fremdsprachen ablegen?
9. Wie viel kostet eine Führerscheinausbildung heutzutage insgesamt?
10. Kann man den Führerschein auch irgendwie finanzieren bzw. Abbezahlen?
11. Finanziert das Arbeitsamt eventuell den Führerschein?
12. Wie lange darf man für eine Fahrausbildung benötigen?
13. Was geschieht wenn der Antrag auf Fahrerlaubnis verfällt weil ich zu lange brauche?
14. Was geschieht wenn ich in der Fahrstunde einen Unfall habe?
15. Ist es möglich die Fahrschule zu wechseln wenn ich schon mit der Ausbildung begonnen habe?
16. Wann kann man frühestens seine Prüfungen ablegen?
17. Öffnungszeiten TÜV und des Straßenverkehrsamts

1. Antrag auf Fahrerlaubnis beim Straßenverkehrsamt:
Jeder Fahrschüler muss einen Antrag auf Fahrerlaubnis beim örtlichen Straßenverkehrsamt stellen. Dafür braucht Ihr Folgende Unterlagen: Nachweis über die Teilnahme an einem Kurs zu Sofortmaßnahmen am Unfallort (kleiner 1. Hilfe-Kurs) Diese Kurse werden von den verschiedensten Organisationen angeboten. Zum Beispiel vom Deutschen Roten Kreuz. Bei der Anmeldung in einer Fahrschule bekommt Ihr aber auch immer einen Kursanbieter empfohlen. Die Bescheinigung die Euch am Ende ausgestellt wird ist Euer Leben lang gültig!! Die Kosten für einen solchen Kurs belaufen sich auf ca. 20 €. Ein Passfoto. Dieses lasst Ihr am besten von einem Fotografen machen und nicht in einem Fotoautomaten!! Der Grund ist einfach: Dieses Passfoto muss bestimmte Kriterien erfüllen um vom Amt anerkannt zu werden. Euren Personalausweis. Einen Sehtest. Diesen könnt Ihr bei jedem Optiker machen um festzustellen ob Ihr zum Fahren eine Brille benötigt. Wichtig: Der Sehtest für die Fahrerlaubnis darf nicht älter als ein halbes Jahr sein!! Kosten ca. 6 € Einen Gesundheitsfragebogen. Diesen bekommt ihr in der Fahrschule. Dieser soll sicherstellen, dass Ihr körperlich und geistig auch geeignet seid ein Kraftfahrzeug führen zu können. Diese Unterlagen müsst Ihr dann persönlich beim Straßenverkehrsamt abgeben. Leider verlangt auch das Amt für die Bearbeitung ca. 50 €! Wichtig ist, dass Ihr diesen Antrag so schnell wie möglich stellt! Es dauert nämlich ca. 4-6 Wochen bis die Behörden den Antrag bearbeitet haben. Und erst wenn dieser Antrag fertig bearbeitet wieder in der Fahrschule vorliegt könnt Ihr Eure Theorieprüfung bzw. Eure Praxisprüfung ablegen! Der Antrag auf Fahrerlaubnis ist nur ein Jahr gültig!!! Wer es also innerhalb eines Jahres nicht schafft zumindest seine Theorieprüfung zu bestehen hat sämtliche Bemühungen den Führerschein zu bekommen umsonst auf sich genommen!! Besteht man seine Theorieprüfung allerdings innerhalb dieser Frist so verlängert sich die Gültigkeit des Antrages um ein weiteres Jahr!

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2. Schnell zum Erfolg:
Als Erstes solltet Ihr Euch bewusst machen, dass es keinen Sinn ergibt sich in einer Fahrschule anzumelden wenn man eigentlich gar nicht weiß wovon man die Fahrstunden eigentlich bezahlen wird!! Nur einmal innerhalb von Wochen eine Fahrstunde nehmen zu können macht einfach wenig Sinn weil zu lange Pausen zwischen den Fahrstunden den Lernerfolg natürlich verringern. Im Schnitt sollte man schon einkalkulieren, dass man ungefähr 150 € bis 200 € pro Monat für Fahrstunden übrig hat. Auch wichtig ist, dass Ihr parallel zum Theorieunterricht schon anfangt die Prüfungsfragen zu Hause zu üben. Nicht erst damit beginnen zu üben wenn Ihr eigentlich schon kurz davor steht die Theorieprüfung ablegen zu wollen!! Denn das Trainieren der Theoriefragen nimmt Zeit in Anspruch und ist eine reine Fleißaufgabe!! Fangt nicht nur früh genug mit dem Üben für die Theorieprüfung an sondern beginnt bitte auch nach ca. 6 Theorieunterrichten mit den Praxisfahrstunden. Die Erfahrungen und das Erlernte aus den Praxisstunden wird Euch nämlich ganz sicher nützlich sein um auch die theoretischen Fragen viel einfacher beantworten zu können!! Kurz gesagt: Versucht bitte alle Teilbereiche der Fahrausbildung miteinander zu kombinieren!! Den Theorieunterricht das üben der Prüfungsfragen zu Hause und auch die Praxisfahrstunden!! Dann geht`s am schnellsten und bestimmt auch am einfachsten!!

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3. Wann kann ich mit der Führerscheinausbildung in der Fahrschule beginnen?
Frühestens ein halbes Jahr vor dem 18. bzw. 17. Geburtstag. Je nach dem welche Fahrerlaubnis Ihr machen wollt. Entweder den ganz normalen Führerschein ab 18 oder das begleitende Fahren (sogenannter Führerschein ab 17)

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4. Wie viele Theorieunterrichte brauche ich?
Im Normalfall müsst Ihr 12 Grund- und 2 Klassen spezifische Theorieunterrichte besucht haben. Bei Fahrschülern die schon eine andere Führerscheinklasse haben (z.B. den 50er Rollerführerschein) reduzieren sich die Grundunterrichte auf die Hälfte.

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5. Wann kann man mit Fahrstunden beginnen?
Eigentlich wann man will! Aber so ca. nach 6-8 Theorieunterrichten ist es am sinnvollsten!

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6. Macht es Sinn vor der ersten Fahrstunde auf einem Übungsplatz zu trainieren?
Ja! Am Anfang, oder besser gesagt vor der ersten Fahrstunde ist so etwas nicht unbedingt schlecht. Nach mehreren Fahrstunden verliert der Übungsplatz allerdings seinen Sinn. Denn das was sich dort Trainieren ließe könnt Ihr dann schon längst!

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7. Wieviele Fahrstunden benötigt man heutzutage ungefähr?
Vorausgesetzt man ist durchschnittlich talentiert benötigt man ungefähr 28-30 Fahrstunden (inklusive der Sonderfahrten) bis man Fit genug ist eine Praxisprüfung zu bestehen.

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8. Kann man seine Theorieprüfung auch auf Fremdsprachen ablegen?
Ja! Der TÜV bietet insgesamt 11 fremdsprachig übersetzte Prüfungsbögen an. Sollte die gewünschte Fremdsprache nicht dabei sein gibt es noch die Möglichkeit einer sogenannten Minidiskprüfung in sieben weiteren Sprachen an.

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9. Wie viel kostet eine Führerscheinausbildung heutzutage insgesamt?
Ungefähr 1000 € bis 1500 €. Je nachdem wie viele Fahrstunden die Person benötigt. Dies ist also individuell vom Talent abhängig! Muss man Alles sofort bei der Anmeldung bezahlen?? Nein! Man bezahlt seine Fahrstunden einfach dann wenn man sie fährt. Man kann also ein wenig steuern wie viele Ausgaben man für den Führerschein pro Monat hat. Empfehlenswert ist es aber ca. 150 € bis 200 € pro Monat ausgeben zu können!

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10. Kann man den Führerschein auch irgendwie finanzieren bzw. Abbezahlen?
Im Normalfall nein! Die Fahrschulen selber gewähren in der Regel keine Kredite da die Fahrschulen Ihre laufenden Kosten decken müssen! Wenn Kredite angeboten werden steht meist nicht die Fahrschule selbst, sondern eine Bank dahinter! Diese berechnet bis zu 9,9% effektiven Jahreszins auf den Kredit, was ziemlich teuer ist!

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11. Finanziert das Arbeitsamt eventuell den Führerschein?
Im PKW- Bereich normalerweise nicht! Es sei denn man könnte nachweisen, dass man mit dem Führerschein eine fest zugesagte Festanstellung bekommt.

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12. Wie lange darf man für eine Fahrausbildung benötigen?
Das ist Abhängig vom Antrag auf Fahrerlaubnis den man beim Straßenverkehrsamt stellen muss. Dieser ist ein Jahr gültig. Innerhalb dieses Jahres muss man mindestens seine Theorieprüfung bestanden haben. Wenn man dies schafft verlängert sich der Antrag nochmals um ein Jahr bis man seine praktische Prüfung bestanden haben muss!

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13. Was geschieht wenn der Antrag auf Fahrerlaubnis verfällt weil ich zu lange brauche?
Alle besuchten Theorieunterrichte sowie eventuell absolvierte Sonderfahrten verlieren ihre Gültigkeit! Mit andren Worten: Man fängt komplett von Vorne an!

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14. Was geschieht wenn ich in der Fahrstunde einen Unfall habe?
Dies geschieht äußerst selten! Und wenn es doch passiert sind es meist andere Verkehrsteilnehmer schuld die zu wenig Rücksicht auf die Fahrschule genommen haben. Aber egal wer Schuld hat. Der Fahrschüler ist über die Fahrschule versichert und der Verantwortliche ist und bleibt der Fahrlehrer!

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15. Ist es möglich die Fahrschule zu wechseln wenn ich schon mit der Ausbildung begonnen habe?
Ja! Die Fahrschule ist verpflichtet Aufzeichnungen zu führen um bescheinigen zu können welche Ausbildungsteile schon absolviert wurden. Man braucht also nach einem Umzug oder ähnlichem nicht komplett von Vorne anzufangen.

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16. Wann kann man frühestens seine Prüfungen ablegen?
Die Theorieprüfung darf frühestens drei Monate und die Praxisprüfung frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden

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17. Öffnungszeiten TÜV und des Straßenverkehrsamts

TÜV: Öffnungszeiten zur theoretischen Prüfung:
Dienstag: 14:15 Uhr -15:30 Uhr
Mittwoch: 16:30 Uhr - 18:00 Uhr
Donnerstag: 14:15 Uhr - 16:30 Uhr

Straßenverkehrsamt:
Montag: 7:45 Uhr - 15:00 Uhr
Dienstag: 7:45 Uhr - 15:00 Uhr
Mittwoch: 7:45 Uhr - 15:00 Uhr
Donnerstag: 7:45 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag: 7:45 Uhr - 11:30 Uhr

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